Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Praxis für Körperorientierte Psychotherapie und Traumatherapie Ellen Heins
Heilpraktikerin für Psychotherapie, Bad Segeberg

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und Klient/Klientin (im Folgenden "KlientIn") als Behandlungsvertrag im Sinne des §305 BGB, soweit zwischen Heilpraktikerin für Psychotherapie und KlientIn nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die KlientIn das Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. bei Gewissenskonflikten oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund von Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Leistungen gegenüber der KlientIn in Form von Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie.
  2. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt abgesprochene Methoden anzuwenden.
  3. Die zur Anwendung kommenden Methoden entsprechen den Standards der körperorientierten Psychotherapie und zeitgemäßer Traumatherapie-Konzepte auf Grundlage des 3-Phasen-Modells. Des Weiteren werden Methoden aus anderen Psychotherapieverfahren angewendet.
  4. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie darf  weder eine Krankschreibung vornehmen noch verschreibungspflichtige Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung der KlientIn

  1. Die KlientIn verpflichtet sich zur aktiven Mitarbeit und dazu, den Therapieerfolg nicht zu gefährden.
  2. Ist das therapeutisch notwendige Vertrauen nicht mehr gegeben, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt die Behandlung zu beenden.

§ 4 Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erhält für ihre Dienste ein Honorar. Der gültige Honorarsatz kann meiner Praxis-Website entnommen werden.
  2. Das Honorar wird nach jeder Sitzung in bar bezahlt, wenn nichts Anderes vereinbart wurde. Eine Quittung wird direkt nach der Behandlung oder nach mehrmaligen Sitzungen als Rechnung erstellt.
  3. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der KlientIn sowie den Behandlungszeitraum und Leistungsart.
  4. Andere Gebührenordnungen oder -verzeichnisse gelten nicht.

§ 5 Honorarerstattung durch Dritte 

  1. Soweit die KlientIn einen Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 AGB hierdurch nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
  2. Soweit die Heilpraktikerin für Psychotherapie der KlientIn über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich und entbinden die KlientIn nicht von ihrer Möglichkeit der eigenständigen Einholung von Informationen über eine mögliche Erstattung. Insbesondere gelten die Erstattungssätze von Dritten nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des § 4 Abs. 1 AGB. Der Honorarumfang der Heilpraktikerin für Psychotherapie wird nicht auf erstattungsfähige Leistungen reduziert oder hierdurch begrenzt.
  3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich die KlientIn. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 6 Terminvereinbarungen & Absageregelungen

  1. Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel wöchentlich oder alle zwei Wochen zu einem zwischen KlientIn und Heilpraktikerin für Psychotherapie jeweils fest und verbindlich vereinbarten Termin statt.
  2. Die KlientIn verpflichtet sich die vereinbarten Termine pünktlich wahr zu nehmen, und im Verhinderungsfall rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen.
  3. Bei nicht rechtzeitiger Absage wird der KlientIn bei nicht rechtzeitiger Absage ein Ausfallhonorar von 100% des entgangenen Honorars in Rechnung gestellt.
  4. Kann ein Termin wegen Krankheit der Heilpraktikerin für Psychotherapie oder sonstigen Gründen nicht stattfinden, wird die KlientIn unverzüglich hiervon in Kenntnis gesetzt und ein Ersatztermin zeitnah angeboten.
  5. Bei Therapieabbruch wird verbindlich ein weiterer Termin vereinbart, der als Abschlussgespräch dient.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung

  1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliegt gegenüber Dritten der Schweigepflicht.
  2. Auskünfte über Beratung, Diagnose, Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der KlientIn werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung der KlientIn erteilt.
  3. Qualitätssichernde Maßnahmen wie Supervision und Intervision sind hiervon ausgenommen. In diesem Zusammenhang notwendige Informationen über die KlientIn erfolgen in jedem möglichen Maße in anonymisierter Form.
  4. Die KlientIn verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über andere KlientInnen, von denen sie zufällig (Wartebereich, Treppenhaus) Kenntnis erhält.
  5. § 7 Abs. 1 AGB ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1 ist ferner nicht anzuwenden, falls in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen die Heilpraktikerin für Psychotherapie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
  6. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Dokumentation). Der KlientIn steht Einsichtnahme in die Dokumentation nicht zu.

§ 8 Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.
  2. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.